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Allergenkennzeichnung in der digitalen Speisekarte

Restaurants und Cafés in Deutschland müssen die 14 Allergene in nicht vorverpackten Speisen kennzeichnen. Diese Seite fasst den Rahmen zusammen und zeigt, worauf bei einer digitalen Speisekarte zu achten ist. Sie ist keine Rechtsberatung.

Die Regel: Kennzeichnung auch bei loser Ware

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011, kurz LMIV) verlangt Allergeninformationen auch bei nicht vorverpackten Lebensmitteln. Deutschland regelt das Verfahren in der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung (LMIDV). Die Allergenliste gilt EU-weit gleich; die Umsetzungsdetails unterscheiden sich je nach Land. Diese Seite behandelt nur Deutschland.

Die Information kann schriftlich (Speisekarte, Liste, elektronisches Angebot) oder unter Bedingungen mündlich erfolgen. Bei mündlicher Auskunft muss im Betrieb eine schriftliche Dokumentation vorliegen, und für Gäste sichtbar muss ein Hinweis darauf stehen, dass das Personal Auskunft gibt. Das Personal soll zu Allergenen unterrichtet sein.

Die 14 Allergene

AllergenBeispiele
Glutenhaltiges GetreideWeizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut
KrebstiereGarnelen, Krabben, Hummer
EierEi und Eierzeugnisse
FischFisch und Fischerzeugnisse
ErdnüsseErdnüsse und Erzeugnisse
SojaSojabohnen und Sojaerzeugnisse
MilchMilch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
SchalenfrüchteMandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashew, Pistazien u. a.
SellerieSellerie und Erzeugnisse
SenfSenf und Senferzeugnisse
SesamSesamsamen und Erzeugnisse
Schwefeldioxid und Sulfiteüber 10 mg/kg bzw. 10 mg/l
LupinenLupinen und Erzeugnisse
WeichtiereMuscheln, Schnecken, Tintenfisch

Verwenden Sie Buchstabencodes oder Symbole, gehört eine Legende, die diese Codes erklärt, an eine Stelle, die Gäste sofort sehen.

Worauf es bei der digitalen Speisekarte ankommt

Die Allergeninformationen in einer per QR-Code geöffneten Speisekarte anzuzeigen, ist verbreitet. Damit sie die schriftliche Information ersetzen kann, muss sie für Gäste unmittelbar und leicht zugänglich sein; die rechtliche Bewertung erfolgt im Einzelfall. Praktische Empfehlungen:

  • Neben dem QR-Code einen klaren Hinweis anbringen, z. B. „Allergene und Zutaten: hier scannen“.
  • Die Allergene direkt beim Gericht zeigen, ohne Konto oder App.
  • Für Gäste ohne Smartphone oder ohne Internet eine aktuelle gedruckte Allergenliste an der Kasse oder beim Personal bereithalten. Das ist eine Empfehlung und wird hier nicht als gesetzliche Pflicht dargestellt.
  • Ändert sich eine Rezeptur, die Allergenangabe am selben Tag anpassen.

„Frei von“ und „nicht erfasst“ sind nicht dasselbe

Ein leeres Allergenfeld bedeutet nicht „enthält keine Allergene“, sondern nur, dass keine Angabe gemacht wurde. Fehlende oder falsche Angaben bei loser Ware können als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

In der Küche kann es zu Kreuzkontakt kommen, etwa am gleichen Grill, in derselben Fritteuse oder auf derselben Arbeitsfläche. Aussagen wie „allergenfrei“ sollten Sie nur machen, wenn Sie dafür einstehen können. Sonst ist es sicherer, nur die tatsächlich im Rezept enthaltenen Allergene zu kennzeichnen und das Kreuzkontaktrisiko über das Personal zu kommunizieren.

Bei QrConnector erscheint ein Gericht ohne jede Allergenangabe in der Gästekarte mit dem Hinweis „Keine Allergeninformationen hinterlegt“; ein leeres Feld wird nicht als „enthält keine Allergene“ gelesen.

Was QrConnector dafür bietet

  • Pro Gericht die 14 EU-Allergene und Ernährungsformen (vegetarisch, vegan, glutenfrei), im kostenlosen Plan enthalten.
  • Allergenliste je Gericht in der Gästekarte, einschließlich des Zustands „nicht hinterlegt“.
  • Bei Änderungen der Karte bleiben gedruckte QR-Codes gleich; Gäste sehen immer den aktuellen Stand.

Diese Seite gibt allgemeine Informationen und ist keine Rechtsberatung. Bei Fragen zu Ihrem Betrieb wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder die zuständige Lebensmittelüberwachung.

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